Difference between revisions of "Hortipedia:Lizenzbestimmungen"

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==Auf Hortipedia zulässige Lizenzen==
 
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Texte und Dateien/Bilder mit nachstehenden Lizensierungen sind in der Hortipedia zugelassen. Autoren, welche ihr Werk originär in der Hortipedia erstellt haben und somit Urheber und Inhaber der Nutzungsrechte sind können dieses wahlweise unter eine dieser Lizenzen stellen. Doppellizensierungen sind erlaubt; d.h. unter den unten stehenden Lizenzen kann ein Urheber auf Hortipedia veröffentlichen, auch wenn er an anderer Stelle unter einer restriktiveren Lizenz veröffentlicht hat, sofern die notwendigen Nutzungsrechte auch noch bei ihm liegen. Desweiteren ist die Verwendung und Bearbeitung von geeignet lizensierten Werken auf Hortipedia erlaubt.
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Texte und Dateien/Bilder mit nachstehenden Lizensierungen sind in der Hortipedia zugelassen. Autoren, welche ihr Werk originär in der Hortipedia erstellt haben und somit Urheber und Inhaber der Nutzungsrechte sind können dieses wahlweise unter eine dieser Lizenzen stellen. Doppellizensierungen sind erlaubt; d.h. unter den unten stehenden Lizenzen kann ein Urheber auf Hortipedia veröffentlichen, auch wenn er an anderer Stelle unter einer restriktiveren Lizenz veröffentlicht hat, sofern die notwendigen Nutzungsrechte auch noch bei ihm liegen. Desweiteren ist die Verwendung und Bearbeitung von geeignet lizensierten Werken auf Hortipedia erlaubt. Ist ein Werk in der Hortipedia nicht explizit mit einem Lizenzhinweis versehen, so gilt die Creativ Commons Lizenz CC-by-nc-sa (Namensnennung, Keine kommerzielle Nutzung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen) 3.0 Deutschland.  
  
 
===GNU Free Documentation License (FDL)===
 
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*Für Werke, die von ihrem Urheber in die Gemeinfreiheit entlassen wurden und/oder für die ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann gewährt wurde (für Benutzer aus Deutschland)
 
*Für Werke, die von ihrem Urheber in die Gemeinfreiheit entlassen wurden und/oder für die ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann gewährt wurde (für Benutzer aus Deutschland)
*Für Bilder, die nicht die für urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe erreichen und auch nicht als Lichtbilder zu werten sind
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*Für Werke, die nicht die für urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe erreichen und auch nicht als Lichtbilder zu werten sind
*Für Bilder, die von einem Bediensteten einer Behörde der Bundesregierung der Vereinigten Staaten in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten angefertigt wurden
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*Für Werke, die von einem Bediensteten einer Behörde der Bundesregierung der Vereinigten Staaten in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten angefertigt wurden
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*Für Werke, deren Schutzdauer abgelaufen ist
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*Für Werke, die über 100 (aber weniger als 150) Jahre alt sind und deren Urheber bzw. dessen Todesdatum unbekannt ist
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*Für Werke, die vor dem jahr 1923 veröffentlicht wurden und deren Urheber unbekannt ist

Revision as of 02:22, 16 April 2009

Inhalte der Hortipedia als Sammel- und Datenbankwerk nach § 4 UrhG

Alle Inhalte von Hortipedia unterliegen dem Copyright und sind unter anderem nach § 4 UrhG der Bundesepublik Deutschland sowohl als Sammel-, als auch als Datenbankwerk geschützt.

  • Hortipedia ist, als eine Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl und Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
  • Hortipedia ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch und methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm, wie z.B. Mediawiki (§ 69a UrhG) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.

Verwendung von einzelnen Teilen der Hortipedia

Unbeschadet des oben genannten Kopierschutzes dürfen einzelne Teile der Hortipedia vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern die den jeweiligen Teil betreffenden Bedingungen eingehalten werden. Darüber hinaus ist Hortipedia als Quelle zu nennen. Soweit Teile von Horipedia im Internet oder anderen Onlinemedien publiziert werden, ist die entsprechende Fundstelle (Artikelseite unter [www.Hortipedia.com www.Hortipedia.com]) direkt zu verlinken. Ist dies nicht möglich, ist die Domain selbst zu verlinken. In der Hortipedia werden die nachfolgenden Lizensierungen für Texte und Dateien/Bilder zugelassen. Unterliegen Texte oder Dateien/Bilder einer restriktiveren Lizensierung oder einem geltenden Urheberrecht oder copyright, so dürfen diese nicht in der Hortipedia verwendet werden. Die Hortipedia-Autoren sind aufgerufen, alle Inhalte, die sie zu dieser Website beisteuern, nach bestem Wissen zu erstellen. Jeder Benutzer ist für die von ihm erstellten Beiträge selbst in vollem Umfang verantwortlich. Nicht verantwortlich hingegen ist die Inhaberin, da sie nur die Plattform und Technik zur Verfügung stellt. Einen Ausschluss einzelner Benutzer behält sich die Anbieterin ausdrücklich vor.

Auf Hortipedia zulässige Lizenzen

Texte und Dateien/Bilder mit nachstehenden Lizensierungen sind in der Hortipedia zugelassen. Autoren, welche ihr Werk originär in der Hortipedia erstellt haben und somit Urheber und Inhaber der Nutzungsrechte sind können dieses wahlweise unter eine dieser Lizenzen stellen. Doppellizensierungen sind erlaubt; d.h. unter den unten stehenden Lizenzen kann ein Urheber auf Hortipedia veröffentlichen, auch wenn er an anderer Stelle unter einer restriktiveren Lizenz veröffentlicht hat, sofern die notwendigen Nutzungsrechte auch noch bei ihm liegen. Desweiteren ist die Verwendung und Bearbeitung von geeignet lizensierten Werken auf Hortipedia erlaubt. Ist ein Werk in der Hortipedia nicht explizit mit einem Lizenzhinweis versehen, so gilt die Creativ Commons Lizenz CC-by-nc-sa (Namensnennung, Keine kommerzielle Nutzung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen) 3.0 Deutschland.

GNU Free Documentation License (FDL)

Public domain

  • Für Werke, die von ihrem Urheber in die Gemeinfreiheit entlassen wurden und/oder für die ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann gewährt wurde (für Benutzer aus Deutschland)
  • Für Werke, die nicht die für urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe erreichen und auch nicht als Lichtbilder zu werten sind
  • Für Werke, die von einem Bediensteten einer Behörde der Bundesregierung der Vereinigten Staaten in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten angefertigt wurden
  • Für amtliche Werke (z. B. Amtliche Briefmarke, Amtliches Wappen)
  • Für Werke, deren Schutzdauer abgelaufen ist
  • Für Werke, die über 100 (aber weniger als 150) Jahre alt sind und deren Urheber bzw. dessen Todesdatum unbekannt ist
  • Für Werke, die vor dem jahr 1923 veröffentlicht wurden und deren Urheber unbekannt ist